Camping Kirchzarten gegen Verbot von Dauercamping
23.04.2021
Bereits vor Ostern haben wir zusammen mit 13 weiteren Campingplatzbetreibern aus Baden-Württemberg im Normkontrollverfahren gegen das coronabedingte Verbot von Dauercamping beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage eingereicht. Gefordert wird eine Öffnung für Dauercamper (und Saisoncamper) in Baden-Württemberg unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) und der Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BVCD-BW) unterstützen die Betreiber in ihren Anliegen und setzen sich verstärkt für die Umsetzung der Forderungen ein.
Bei der Klage geht es vor allem darum deutlich zu machen, dass Camping in Coronazeiten eine der sichersten Urlaubsformen darstellt. Die Gäste sind im Freien und haben ausreichend Abstand zu ihren Nachbarn. Dauercamper sind autark und meist schon seit vielen Jahren auf ihren Stellplätzen. In einigen Bundesländern ist Dauercamping momentan erlaubt, in Baden-Württemberg hingegen nicht.
Wir bedanken und bereits im Vorfeld für die Unterstützung des BVCD und des BVCD-BW! Gemeinsam setzen wir uns für die Gleichbehandlung in den verschiedenen Bundesländern ein und wollen unsere Forderungen beim Bundesverfassungsgesetz in Karlsruhe schnellstmöglich durchzusetzen.
Nun müssen wir auf die Entscheidung warten und hoffen auf einen baldigen positiven Beschluss. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie baldmöglichst informieren.
> mehr Informationen
Bei der Klage geht es vor allem darum deutlich zu machen, dass Camping in Coronazeiten eine der sichersten Urlaubsformen darstellt. Die Gäste sind im Freien und haben ausreichend Abstand zu ihren Nachbarn. Dauercamper sind autark und meist schon seit vielen Jahren auf ihren Stellplätzen. In einigen Bundesländern ist Dauercamping momentan erlaubt, in Baden-Württemberg hingegen nicht.
Wir bedanken und bereits im Vorfeld für die Unterstützung des BVCD und des BVCD-BW! Gemeinsam setzen wir uns für die Gleichbehandlung in den verschiedenen Bundesländern ein und wollen unsere Forderungen beim Bundesverfassungsgesetz in Karlsruhe schnellstmöglich durchzusetzen.
Nun müssen wir auf die Entscheidung warten und hoffen auf einen baldigen positiven Beschluss. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie baldmöglichst informieren.
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